Prinzipien

  • Mediation ist Chance.
  • Mediation ist machtlos und kann doch viel bewirken.
  • Mediation kennt keine Sieger und Besiegte.

 

Damit Mediation gelingt und am Ende das Ziel einer Konfliktlösung erreicht werden kann, gilt es einige Prinzipien zu beachten. Sie sind grundlegend. Eine Verletzung dieser, gefährdet das Mediationsverfahren und kann zum Abbruch führen.

 

 

Allparteilichkeit und Neutralität des Mediators

Mediation ist auf eine Konsenslösung ausgelegt. Damit diese gelingt, ist es wichtig, dass nicht eine Seite im Vorteil ist oder die andere übervorteilt wird. Der Mediator achtet daher während des gesamten Verfahrens auf strikte Neutralität bzw. Allparteilichkeit den Konfliktpartnern gegenüber.

 

Freiwilligkeit

Das Mediationsverfahren ist freiwillig. Selbst, wenn den Parteien ein Mediationsverfahren auferlegt wurde (z.B. seitens eines Gerichtsverfahrens oder auch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen), ist die Teilnahme am Verfahren freiwillig. Die Parteien können jederzeit die Mediation beenden. Jede Seite ist in ihrer Entscheidung frei.

 

Mediation kennt keinen Zwang, daher kann es auch keine Verpflichtung geben, das Verfahren zu Ende zu bringen. Mediation lebt letztlich von einer offenen Verhandlungsathmosphäre. Die Parteien müssen frei und unbefangen am Verfahren teilnehmen können. Dazu gehört auch, dass ggf. eine Seite die Mediation abbrechen können muss. Ist Freiwilligkeit nicht gegeben, kann keine Konsenslösung erreicht werden und somit keine Befriedung der Konfliktparteien erfolgen.

 

Selbstverantwortung

Diese umfasst die Verantwortung der Konfliktparteien, selbst die Lösung des Konfliktes gemeinsam zu erarbeiten. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis. Er steuert das Verfahren als Vermittler. 

 

Informiertheit

Die Parteien sind stets über alle entscheidungsrelevanten Tatsachen informiert und werden über diese in Kenntnis gesetzt. Hierzu gehört auch, dass die Konfliktparteien gegenseitig alle Informationen zur Verfügung stellen, damit eine mögliche Konfliktlösung auf breiter, offener Grundlage getroffen werden kann. 

 

Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, dass Informationen beim eventuellen Scheitern des Verfahrens nicht gegen die andere Seite, z.B. in einem Prozess verwendet werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Informationen aus dem Verfahren nicht den Kreis der Teilnehmer verlassen.